Nicht nur Meta (Facebook) macht es sich hinter dem "Schutzschild" Section 230 sehr bequem. (Karikatur: Midjourney)
Soziale Medien

Section 230 – der „Freibrief“ für Soziale Medien, Google & Co

Section 230. Das klingt irgendwie wie eine inoffizielle Abteilung eines Geheimdienstes. So eine Abteilung wie das „IMF“ (Impossible Mission Force“ aus der Filmreihe Mission Impossible, oder die „Kings Men“ und Star Trek-Fans denken da an den geplanten Film „Section 31„. Eben für so eine Truppe, die alles darf, nichts muss und immer ungeschoren aus allem herauskommt.

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Section 230 ist keine krude Geheimdienstabteilung (Karikatur: Midjourney)

Section 230 ist zwar nichts dergleichen, aber dennoch handelt es sich dabei um etwas sehr Problematisches. Und „ungeschoren“ trifft (leider) zu. Section 230 ist außerdem etwas, was Internet-Giganten wie Google, Facebook und die anderen mit Zähnen und Klauen verteidigen. Aber warum? Das schauen wir uns hier einmal an.

In Gesetzestext gegossene Narrenfreiheit?

Die „Section 230“ des US-Gesetzes namens „Communications Decency Act“ aus dem Jahr 1996 ist eine zentrale gesetzliche Regelung in den Vereinigten Staaten, die die Haftung von Online-Plattformen für von Dritten erstellte Inhalte regelt. Oder werden wir konkret: Es ist eine Regelung, die genau diese Haftung ausschießt! Diese Regelung, auch bekannt als „Protection For ‚Good Samaritan‘ Blocking and Screening of Offensive Material“ (Schutz für „barmherzige Samariter“ bei der Sperrung und Durchsicht von anstößigem Material), bietet den Betreibern von Online-Diensten Immunität in Bezug auf Inhalte, die von Nutzern generiert werden.

Kernbestandteil von Section 230(c)(1) ist die Immunität für Anbieter und Nutzer eines „interaktiven Computerservices“, die Informationen bereitstellen, die von Dritten stammen. Dies bedeutet, dass diese Anbieter nicht als Verleger oder Sprecher von Inhalten behandelt werden dürfen, die von anderen Informationsanbietern stammen. Schauen wir uns den konkreten Regelsatz und die Übersetzung an.

„No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.“

Auf Deutsch: „Kein Anbieter oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes darf als Herausgeber oder Sprecher von Informationen behandelt werden, die von einem anderen Anbieter von Informationsinhalten bereitgestellt werden.“

Als „interaktiver Computerdienst“ gilt quasi jede Webseite, die Möglichkeiten zur Interaktion bietet. Das sind theoretisch alle, praktisch aber auf jeden Fall alle sozialen Medien, aber auch Google und ähnliche Dienste, bei denen Nutzer Inhalte beisteuern oder an den Inhalten mitwirken können. Und dieser eine Satz stellt die Betreiber der Seiten von einer Haftung und damit im Prinzip von der Verantwortung für die auf diesen Seiten durch „Dritte“ – also Nutzer – publizierten Inhalte frei.

Funktionsweise und Auswirkungen

Section 230 wurde als Reaktion auf Gerichtsverfahren in den frühen 1990er- Jahren entwickelt, bei denen unterschiedliche Interpretationen darüber vorlagen, ob die Diensteanbieter als Verleger oder als Verteiler von Inhalten behandelt werden sollten. Die Regelung zielt darauf ab, Plattformen im Internet vor rechtlicher Verantwortung für ihre Moderationsentscheidungen zu schützen und diesen die Freiheit zu geben, selbst darüber zu entscheiden, welche Inhalte sie zulassen oder entfernen. Ganz konkret: Section 230 ermöglicht es privaten Unternehmen, selbst zu entscheiden, welche Inhalte sie auf ihren Internet-Plattformen belassen und welche sie entfernen, ohne dass sie sich für ihr Handeln rechtfertigen müssen. Das sorgt für eine Immunität für diese Entscheidungen.

Lässt Facebook also Fake-News, radikale Hetze, Beleidigungen in den USA auf seinen Seiten stehen, entscheidet sich also gegen eine Moderation, muss sich das Unternehmen Meta als Betreiber von Facebook dafür nicht verantworten. Gleiches gilt für alle anderen Betreiber von sozialen Medien oder anderen „interaktiven Computerdiensten“. Kritiker bemängeln, dass dieser gesetzliche Schutzschirm zu einer mangelnden Haftung der Plattformen für schädliche oder rechtswidrige Inhalte führt und Missbrauchspotenzial birgt. Und wenn wir ehrlich sind, ist genau das der Alltag vor allem in den sozialen Medien. Und Elon Musk hat das ja bei der Übernahme von Twitter quasi zum Credo erhoben. Jeder darf alles tun und lassen, reguliert wird nicht und auch erst recht nicht gehaftet.

Kontroverse und Reformbedarf

Trotz ihres Schutzes der Meinungsfreiheit und der Förderung einer offenen Online-Kommunikation steht Section 230 zunehmend in der Kritik. Insbesondere politische Diskussionen über die Rolle von Technologieunternehmen und die Verbreitung von Fehlinformationen haben zu Forderungen nach Reformen geführt.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich mit Fällen befasst, die die Reichweite und Anwendung von Section 230 betreffen, was potenziell weitreichende Auswirkungen auf das Internet haben könnte. Insgesamt ist Section 230 eine komplexe Regelung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Haftung von Online-Plattformen und die Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Die Debatte über ihre Wirksamkeit und mögliche Reformen bleibt ein zentrales Thema in der digitalen Gesetzgebung der Vereinigten Staaten.

Der Mythos das eine Änderung von Section 230 die „Meinungsfreiheit zerstöre“

Gegen immer wieder geforderte Reformen der Section 230 ziehen natürlich all die Internet-Giganten zu Felde. Und gerne wird behauptet, dass eine Reform – also eine stärkere Haftbarmachung der Betreiber für die von Nutzern geteilten Inhalte – die „Meinungsfreiheit zerstören“ würde. Google warnte in einem prominenten Prozess zum Thema, eine Änderung von Section 230 könne „das Internet auf den Kopf stellen„.

Die Absicht hinter der Argumentation liegt auf der Hand: Der Freibrief für die Branche soll erhalten bleiben, die Konzerne wollen über diese Haftungs-Immunität ihre Narrenfreiheit behalten, mit den Inhalten der Nutzer so zu verfahren, wie auch immer sie es für richtig halten, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen. In dem berichteten Verfahren argumentierte Google, die großen Internet-Konzerne müssten dann umfangreich zensieren. Dieser mit Penetranz kommunizierte Mythos, dass eine Reform der Section 230 die Meinungsfreiheit beschränken und massenhafte Zensuren verursachen würden, wird beispielsweise von der juristischen Fakultät der „University of Chicago“ widerlegt. So heißt es hier in einem ausführlichen Paper:

„Dies ist eine Beobachtung, die wir seit Jahren machen – dass einige der ernsthaftesten Bedrohungen für die freie Meinungsäußerung nicht von der Regierung, sondern von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Insbesondere bestimmte (zum Teil marginalisierte) soziale Gruppen, darunter Frauen und beispielsweise religiöse oder ethnische Minderheiten in einer Gesellschaft, kämpfen seit langem mit privaten Zensurkräften ebenso wie mit staatlichen. Aber das unregulierte Internet – oder besser gesagt, das selektiv regulierte Internet – verschärft dieses Problem, anstatt es zu verbessern. Der derzeitige Zustand von Section 230 mag die freie Meinungsäußerung für einige wenige Privilegierte gewährleisten; der Schutz der freien Meinungsäußerung für alle erfordert eine Reform.“

https://legal-forum.uchicago.edu/print-archive/internet-speech-machine-and-other-myths-confounding-section-230-reform

Was bedeutet das konkret? Im Prinzip bedeutet das, dass durch die fehlende Regulierung genau das passiert, wovor die Internet-Giganten warnen, um einer Regulierung zu entgehen. Die Meinungen von Privilegierten überwiegen und bügeln die Meinung der Schwächeren unter. Oder ganz platt gesagt: Die lautesten Schreihälse, die meist in Massen auftreten, setzen sich durch andere Meinungsäußerungen gehen nicht nur unter, sie finden früher oder später garnicht mehr statt, weil die Betroffenen irgendwann aus Frust oder öfter aus Angst schweigen.

Hass und Hetze in sozialen Netzwerken werden zum Problem, wenn sich die Betreiber der Plattformen aus der Verantwortung stehlen, indem sie sich auf Section 230 berufen. (Karikatur: Midjourney)
Hass und Hetze in sozialen Netzwerken werden zum Problem, wenn sich die Betreiber der Plattformen aus der Verantwortung stehlen, indem sie sich auf Section 230 berufen. (Karikatur: Midjourney)

Die sozialen Medien sind alles andere als sozial

Das Ergebnis dieses Freibriefes, dieser Freistellung der Plattformbetreiber von der Haftung für das, was auf ihren Plattformen passiert, sind die „sozialen“ Medien, die wir heute haben. Das Verbreiten von eklatantesten Lügen und Falschmeldungen beispielsweise erleben wir gerade wieder im US-Wahlkampf. Einer Kampagne, in der Donald Trump zwischen seinen zerebralen Ausfällen und Wortfindungsstörungen immer wieder glatte Lügen verbreitet, Umfragen vollkommen frei erfindet, die es nicht gibt und gebetsmühlenartig das Märchen von der gestohlenen Wahl weiter verbreitet. Und das tut er am liebsten auch auf den sozialen Medien.

https://en.wikipedia.org/wiki/False_or_misleading_statements_by_Donald_Trump
https://en.wikipedia.org/wiki/False_or_misleading_statements_by_Donald_Trump

Das Fatale an diesem Freibrief namens Section 230 ist, dass die sozialen Medien eine Mentalität des „Nicht verantwortlich und zuständig-Sein“ auch im Rest der Welt etabliert haben. Und so treiben Hass- und Hetze weitgehend ungehindert ihr Unwesen auf Facebook, Instagram, TikTok & Co. Dort, wo die Plattformbetreiber durch schlichte Untätigkeit versagen, müssen dann Nutzer, die Facebook-Seiten oder -Gruppen betreiben, den Kommentar-Müll rausbringen. Denn der Betreiber einer Facebook-Seite oder -Gruppe kann sich eben nicht rausreden. Wenn er strafbewährte Äußerungen nicht moderiert und entfernt, dann ist er nämlich haftbar.

Das Melden von Hass und Hetze führt bei Facebook fast immer zu den gleichen Ergebnissen: Es passiert nichts. Du bekommst ein paar Stunden oder ein bis zwei Tage nach einer Meldung dann diese Antwort:

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Durch all das ist das Diskussionsklima auf den sozialen Medien völlig ungehemmt. Aggressive Beleidigungen, Beschimpfungen und selbst offene Drohungen werden in Kommentaren ausgekübelt. Viele tun das mittlerweile sogar unter ihrem Klarnamen. Ziele von Verbalattacken werden vor allem bestimmte soziale Gruppen. Nehmen wir Klimaaktivisten als Beispiel. Luisa Neubauer wird permanent bedroht, beleidigt und sieht sich irgendwelchen kranken Vergewaltigungsphantasien in den Kommentaren ausgesetzt. Die Drohungen, die den Aktivisten der Letzten Generation entgegenkommentiert werden, wenn über deren durchaus umstrittene Aktionen berichtet wird, sind übelste Gewaltfantasien. Und wenn Du Kommentare wie „Die Fridays for Future-Gören gehören mal richtig durchgevögelt, dann werden die schnell ruhiger“ an Facebook meldest … siehe oben.

Sinnvolle Reformvorschläge für Section 230

Obwohl Meta, Google und Co sich lautstark dagegen wehren, dass Section 230 reformiert wird und sie damit mehr Verantwortung für das übernehmen müssen, was auf ihren Plattformen passiert, werden die Forderungen nach genau einer solchen Reformation immer lauter. Welche Änderungen sind hier in der Diskussion und sinnvoll?

  1. Die Einschränkung der Immunität: Eine sinnvolle Reform sollte darin bestehen, die Immunität von Section 230 zu begrenzen, sodass Online-Plattformen eben doch für bestimmte Arten von Inhalten haftbar gemacht werden können. Eben Inhalte, die eklatant mit dem Gesetz in Konflikt stehen. Inhalte im Bereich der sexuellen Straftaten, im Bereich der Nötigung und Bedrohung, im Bereich der Ehrverletzung (Beleidigungen) und auch der Volksverhetzung. (Quelle 1, Quelle 2)
  2. Deutliche Klarstellung des Schutzbereichs: Eine Reform sollte darin bestehen, den Schutzbereich von Section 230 klarer zu definieren, indem nur Inhalte der „freien Rede“ von Dritten als im Rahmen geltender Gesetze als schützenswerte angesehen werden. Aber eben nicht jedweder Content, vor allem der von den Plattformen selbst erstellte, kontrollierte oder monetisierte Inhalt. (Quelle)
  3. Ausschluss von „Bad Samaritans“: Eine weitere effektive Anpassung könnte darin bestehen, Plattformen aus der rechtlichen Abschirmung von Section 230 auszuschließen, wenn sie eindeutig rechtswidrige Inhalte bewusst aufrechterhalten. Also eben solche Plattformen, die juristisch belegbar der Verbreitung von Fakenews, Hass- und Hetze dienen. Maßstab sind geltende Gesetze. (Quelle)
  4. Wirksame Branchenselbstregulierung: Eine mögliche alternative Herangehensweise könnte darin bestehen, dass die Plattformen deutlich strengere Nutzungsbedingungen selbst festlegen, um die Gesetzgeber zu überzeugen, ihre Reformvorschläge zurückzuziehen und so eine Selbstregulierung zu fördern. (Quelle) Das sollte allerdings auch kontrolliert und sichergestellt werden. Das Vorhandensein von Meldeformularen wie bei Facebook ist nutzlos, wenn gesetzwidrige Inhalte nach der Meldung nicht moderiert werden.
  5. Berücksichtigung verschiedener Perspektiven: Bei der Reform von Section 230 sollten sowohl die Bedürfnisse nach Redefreiheit als auch der Schutz vor schädlichen Inhalten berücksichtigt werden, um eine ausgewogene Lösung zu finden. (Quelle) Die aktuelle Regelung jedenfalls darf als vollkommenes Ungleichgewicht in dieser Hinsicht kritisiert werden.

Vergleich zwischen Section 230 und dem Digital Markets Act (DMA) der EU:

Die EU hat mit dem Digital Markets Act (DMA), der jüngst final in Kraft gesetzt wurde, eine eigene Regelung geschaffen, die sogenannte „Gatekeeper“ regulieren soll. Als Gatekeeper gelten alle sehr großen und einflussreichen Plattformen im Internet. Der DMA nimmt diese Gatekeeper deutlich eher in die Pflicht, als es Section 230 bislang tut. Hier die Unterschiede.

  1. Haftungsregelung: Section 230 des Communications Decency Act in den USA gewährt eine breite Haftungsbefreiung für Inhalte von Dritten, während der Digital Markets Act (DMA) der EU einer Haftungsfreistellung definierte Grenzen setzt und darüber hinaus zusätzliche Verpflichtungen für Anbieter einführt, um effektiv gegen illegale Inhalte vorzugehen. (Quelle)
  2. Regulierung von Plattformen: Während Section 230 in den USA Tech-Plattformen von der Haftung für nutzergenerierte Inhalte befreit, zielt der DMA der EU darauf ab, Plattformen stärker zur Rechenschaft zu ziehen, wenn Inhalte gegen ihre eigenen Regeln verstoßen oder vor dem Gesetz illegal sind. Der DMA setzt auf eine stärkere Moderation und Verantwortlichkeit der Plattformen (Quelle).
  3. Transparenz und Compliance: Der DMA legt außerdem spezifische Regeln fest, die auf die besonderen Risiken großer Online-Plattformen abzielen und diese zu Transparenz, Rechenschaftspflicht verpflichten und eine Transparenz beim technischen Design fördern. Im Gegensatz dazu konzentriert sich Section 230 hauptsächlich auf die Haftungsfreistellung ohne spezifische Vorschriften zur Transparenz und Compliance. (Quelle)
  4. Co-regulatorische Mechanismen: Der DMA der EU setzt auf co-regulatorische Mechanismen, bei denen staatliche Beteiligung besteht, aber begrenzt ist und die meisten Maßnahmen von anderen Interessengruppen ergriffen werden. Diese Mechanismen sollen transparenter sein und eine breitere Beteiligung ermöglichen. In den USA wird hingegen hauptsächlich über Änderungen an bestehenden Gesetzen wie Section 230 diskutiert, anstatt auf co-regulatorische Ansätze zu setzen (Quelle).

Fazit zu den Problemen der Section 230:

Die bisherigen Regelungen von Section 230 des Communications Decency Act haben sowohl Befürworter als auch Kritiker auf den Plan gerufen. Die Befürworter – vor allem die Betreiber der großen Plattformen im Internet – sehen die lieb gewonnene Immunität durch Section 230 als entscheidend für die Redefreiheit und Innovation im Internet an. Die Kritiker sehen genau darin die Ursache für verschiedene Probleme wie die immer massiver zunehmende Belästigung, Hassrede, Desinformation und politische Manipulation auf sozialen Medien. (Quelle 1 Quelle 2)

Nachteile der aktuellen Regelungen:

  1. Zu breite Haftungsfreistellung: Kritiker argumentieren, dass die Haftungsfreistellung von Section 230 zu weitreichend ist und Plattformen zu wenig zur Verantwortung zieht, wenn sie Schaden durch Inhalte verursachen. (Quelle 1 Quelle 2)
  2. Mangelnde Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die aktuellen Regelungen ermöglichen es Plattformen, Inhalte ohne ausreichende Transparenz und Rechenschaftspflicht zu moderieren, was zu Bedenken hinsichtlich Missbrauch und Intransparenz führt. (Quelle)
  3. Politische Voreingenommenheit und Ungleichbehandlung: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Section 230 Plattformen erlaubt, politisch voreingenommen zu handeln und sie anders behandelt als andere Sektoren, was zu Bedenken hinsichtlich Fairness und Gleichbehandlung führt. (Quelle 1 Quelle 2).
  4. Behinderung staatlicher Ermittlungen: Die aktuelle Auslegung von Section 230 kann staatliche Ermittlungen behindern, was zu Herausforderungen bei der Durchsetzung von Gesetzen führen kann. (Quelle)
  5. Eingeschränkte Haftung für Opfer von Verbrechen: Ein weiterer Nachteil ist, dass Opfer von Verbrechen oft keine rechtlichen Möglichkeiten haben, Plattformen für Schäden haftbar zu machen, die ihnen durch Inhalte auf diesen Plattformen entstanden sind. (Quelle)

Insgesamt zeigen diese Probleme auf, dass eine Überarbeitung oder Reform von Section 230 notwendig sein könnte, um eine ausgewogenere Regelung zu schaffen, die sowohl die Redefreiheit als auch den Schutz vor schädlichen Inhalten angemessen berücksichtigt. Die DMA der EU könnte dabei als Vorbild dienen. Auf jeden Fall muss gelten, dass die großen Plattformbetreiber wie Meta, Google & Co per Gesetz zur Verantwortung gebracht und nötigenfalls zum Handeln gezwungen werden können, wenn das Thema Selbstregulation nicht deutlich besser umgesetzt wird, als jetzt.

Ich bin studierter Journalist & Autor und außerdem auch in der Erwachsenenbildung tätig. Ich arbeite als Newsmanager & Online-Redakteur bei der VRM und bringe außerdem umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Print-Medien und des Blattmachens mit. Seit dem Studium schon schreibe ich im Bereich lokaler und regionaler Themen. Außerdem bin ich in fachlichen Themen unterwegs. Ich betreibe unter anderem das Blog energiewende-tipps.de und das Dänemark-Blog tante-hilde.info. Mehr über mich auf lerg.de.